Hinweise gemäß Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR)

Gemäß Artikel 3 und 5 der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) sind wir als kapitalverwaltende Gesellschaft verpflichtet, auf unserer Internetseite Informationen zu Integrationen von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitions- und Beratungsprozesse und in die Vergütungspolitik zu veröffentlichen.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (im Weiteren ESG für Environment, Social, Governance Anlagekriterien), deren Eintreten oder Vorhandensein negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Grundsätzlich können Nachhaltigkeitsrisiken zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Investments berücksichtigt worden sind, können sich diese erheblich negativ auf den erwarteten oder zu erwartenden Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite der Anlage auswirken.

Das Fondsmanagement berücksichtigt bei seinen Investmententscheidungen neben üblicher Finanzdaten sowohl ESG-Kriterien als auch Nachhaltigkeitsrisiken und schließt bestimmte Investments aus. Diese Berücksichtigung gilt für den gesamten Investitionsprozess, sowohl für die fundamentale Analyse von Investments als auch für die Entscheidung.

Das Fondsmanagement nutzt eigene Research-Ergebnisse sowie ESG-Daten von anderen Research-Unternehmen. Nach erfolgter Datenanalyse werden die Daten einer von fünf Bewertungskategorien zugeordnet. Hat das Investment die niedrigste Bewertung, eignet sich das Investment für den Fonds nicht, es sei denn, eine individuelle Überprüfung der Bewertung stellt fest, dass das Investment unter Berücksichtigung weiterer Kriterien dennoch geeignet ist.

Zukünftig bestehende Investments werden neben den üblichen Finanzdaten regelmäßig auch auf ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsrisiken analysiert. Fällt ein bestehendes Investment aufgrund einer aktualisierten Analyse in die niedrigste Bewertungskategorie, wird diese Bewertung überprüft. Verbleibt das Investment auch nach Überprüfung weiterhin in der niedrigsten Bewertungskategorie, muss das Investment veräußert werden.

Darüber hinaus werden ESG-Kriterien im gesamten Investment-Research integriert. Das beinhaltet die Identifikation von globalen Nachhaltigkeitstrends, finanziell relevanten ESG-Themen und Herausforderungen.

Das Fondsmanagement berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit noch nicht in vollem Umfang. Dort, wo bspw. Nachhaltigkeitsfaktoren aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit nicht in ausreichender und belegbarer Form geprüft werden können, besteht unser Ziel in der stetigen Verbesserung der Verfügbarkeit von verwertbaren Daten, so dass der Prozess der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken verbessert wird. Wir werden zudem Strategien entwickeln, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfassend zu berücksichtigen.

Variable und sonstige Vergütungsbestandteile stehen im Einklang mit den Zielen des Risikomanagements, das Eingehen vermeidbarer Risiken zu verhindern. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich auf alle bestehenden und für das Risikomanagement relevanten Risikokategorien aus, dessen Ziele bereits im Rahmen der Vergütungspolitik berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgt keine explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütung.

Die Hamburgische Investitionshandlung Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG hat am 16.09.2014 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten.

Die Genehmigung für die neue Gesellschaft umfasst die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer externen Kapitalverwaltungs-
gesellschaft gemäß §§ 18, 20 und 22 KAGB für

  • Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB (Geschlossene inländische Publikums-AIF) und
  • Spezial-AIF gemäß §§ 285, 286 KAGB (Geschlossene inländische Spezial-AIF).

Geschäftsleiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind Helge Janßen und Volker Redersborg.

Die neuen Regelungen des am 22. Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) schaffen die Grundlagen für unternehmerische Beteiligungen im regulierten Kapitalmarkt. Der Gesetzgeber stellt mit dem KAGB strenge Anforderungen vor allem an das Portfoliomanagement und das Risikomanagement.

Das Zusammenspiel von Portfolio- und Risikomanagement ist für unsere Gruppe seit fast 20 Jahren gelebte Praxis.